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Themen und Projekte » Politik International » Femme Globale » Themen » Fundamentalismen u. Frauenrechte|3 » Workshop 3.6
   

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Thema 3

Fundamentalismen und Frauenrechte

Workshop 3.6

"Fundamentalismen und der Ausschluss von Frauen aus dem öffentlichen Raum"

Samstag, 10.09.2005, 15.00-16.45 h
Büros der Heinrich-Böll-Stiftung in Palästina, Nigeria, Indien, Thailand, Pakistan, Türkei, Berlin
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   | Referentinnen

Fundamentalistische Konzepte, die auf göttlichen Regeln beruhen, negieren individuelle Rechte. Sie verbindet ein spezifisches Gesellschaftsmodell, das meist die Familie als die Kernzelle der Gesellschaft ansieht. Frauen wird hierbei in diesen Familien und Gesellschaften eine spezifische Rolle zugeschrieben. Diese auf der Familie als Kerneinheit einer Gesellschaft aufbauenden Konzepte setzen die Rolle von Frauen meist in Bezug zu den Interessen der Familie: Erziehung der Kinder, Gehorsam gegenüber dem Ehemann, der als Oberhaupt der Familie angesehen wird und dessen sexuellen Bedürfnisse gestillt werden müssen. Der Raum für Frauen ist hier auf die familiäre Sphäre begrenzt. (Aus-)Bildung von Mädchen oder Teilhabe von Frauen in Politik und Wirtschaft stehen im Widerspruch zur gewünschten Mustervorstellung dieser Fundamentalisten. Der öffentliche Raum soll in einen männlichen und einen weiblichen separiert und insbesondere Frauen aus dem männlichen Raum ausgeschlossen werden.

Andererseits tendiert Globalisierung zur Privatisierung des öffentlichen Raumes. Ehemals öffentliche Räume in Städten werden zunehmend privatisiert und unter die Kontrolle privater Geschäftsinteressen gestellt. Dies beinhaltet auch das Recht zu definieren, wer diese Räume nutzen darf. Der Zugang zu diesem privatisierten öffentlichen Raum wird bestimmten Gruppen zunehmend verwehrt. So wurde beispielsweise in Deutschland debattiert, of Geschäfte und Supermärkte als privater oder öffentlicher Raum zu werten seien. Hinter dieser Debatte stand die Frage, ob die Besitzer weiblichen Bediensteten der Geschäfte das Tragen von Kopftüchern verwehren dürfen oder nicht. Interessanterweise entschied das Gericht, dass Geschäfte als öffentliche Räume gelten und daher Grundrechte von Individuen nicht eingeschränkt werden dürfen. Was, wenn dieses Gerichtsurteil anders ausgefallen wäre? Es zeigt, dass wir die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Kräfte analysieren müssen.

   | Kontakt

Ulrike Dufner, Heinrich Böll Stiftung, Istanbul, Türkei 
E-Mail udufner@boell-tr.org, Homepage http://www.boell-tr.org/



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Aktualisiert: 01.09.2005, hbr