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Thema 6

Globalisierung, Migration und Zukunft der Arbeit

Workshop  6.6

"Das GATS-Abkommen und die Folgen für die Frauen"

feminist attacSamstag, 10.09.2005,  15.00-16.45h
Feminist Attac


   | ReferentInnen

Das GATS (General Agreement on Trade in Services), Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, wurde 1994 noch vor Gründung der WTO von den Lobbyisten der Dienstleistungsindustrie aus den USA und Europa beschlossen. Es trat 1995 mit der Gründung der WTO in Kraft.
Im GATS wird geregelt, wie die Kontrolle von ca. 160 Dienstleistungsbereichen, die bisher als öffentliches Gemeineigentum oder als öffentliches Solidarsystem unter der Aufsicht der öffentlichen Hand, bzw. von gewählten Volksvertretern standen, scheibchenweise an die Dienstleistungsindustrie übergeben wird.

Um den Handel mit Dienstleistungen für ausländische Investoren attraktiv zu machen, müssen dabei nicht nur sogenannte Handelshemmnisse wie Umweltstandards oder Qualitätsstandards abgebaut , sondern auch ArbeitnehmerInnenrechte und Arbeitsschutzgesetze für den höheren Profit der Dienstleistungskonzerne abgeschafft werden.

Der Dienstleistungssektor hat die höchsten Wachstumsraten. Er erwirtschaftet 60 % des globalen Bruttosozialprodukts. Andererseits machen Dienstleistungen erst 20 % des gesamten Welthandels aus – durch die Liberalisierung sollen daher weitere Potentiale freigesetzt werden.
 
Weltweit werden 2/3 aller von Frauen geleisteten Arbeitsstunden nicht bezahlt. Frauen arbeiten dabei vor allem umsonst in den Dienstleistungsbereichen: Erziehung, Alten- und Krankenpflege, Nahrungsmittelproduktion, Wassertransport etc. Durch die schrittweise Ratifizierung des GATS-Abkommens übernehmen die Konzerne nach und nach alle Dienstleistungen, aus denen man Profit schlagen kann und schaffen die öffentliche Daseinsfürsorge und das Prinzip der Solidargemeinschaft ab. Alle übrigen Dienstleistungen werden dann die Frauen weltweit unbezahlt übernehmen.

In der EU arbeiten auf 80% der Arbeitsstellen im Dienstleistungsbereich Frauen. Aufgrund der Privatisierungen und den Drohungen der Konzerne notfalls in einem anderen Land zu „investieren“, wo die Gewinne noch höher wären, müssen sie nun Lohnsenkungen, Abbau von Arbeitnehmerinnenrechten wie Kündigungsschutz, Schwangerenschutz etc. und alle anderen Errungenschaften der freien Marktwirtschaft akzeptieren.
Außerdem werden sie in ihrer Freizeit vermehrt umsonst im Dienstleistungsbereich arbeiten müssen, denn soziale Dienstleistungen wie Kindergärten, Krankenversorgung, Altenversorgung werden immer weniger solidarisch finanziert. Ärmere Familien können sich diese soziale Versorgung ihrer Angehörigen nicht mehr leisten, so daß die Frauen diese Arbeiten unbezahlt übernehmen.
Da auch die Dienstleistungen Bildung und Erziehung schrittweise privatisiert und von Profitinteressen bestimmt werden, werden ärmere Familien auch dazu immer weniger Zugang haben. Möglicherweise wird dann wieder eher in die Ausbildung von Jungen investiert, als in die von Mädchen, wenn das Geld nicht für beide reicht. Perspektivisch werden dann die Frauen vermehrt in eine ökonomische und soziale Abhängigkeit von Männern geraten. Die seit den 70er Jahren durch die Frauenbewegung erkämpften Institutionen zur Hilfe und zum Schutz von Frauen wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen fallen genau wie andere öffentlich finanzierte soziale Einrichtungen weg.

Das GATS regelt den Enteignungsprozess von öffentlichem Gemeineigentum im großen Stil. Die Leidtragenden dieser Politik sind weltweit vor allem die Frauen.
 
Regina Schwarz berichtet über die Hintergründe des GATS-Abkommens, seine Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft und die Umwelt, sowie über die besondere Betroffenheit von Frauen. Dazu informiert sie über den neuesten Stand der GATS-Verhandlungen.

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Aktualisiert: 11.08.2005, hbr