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Peking 1995: 4. Weltfrauenkonferenz |
Aktionsplattform: Weltweite Frauenrechte fixiert
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| Peking 1995 |
| Alles über Peking 1995 Die offizielle Website der Vereinten Nationen informiert über alle Aktivitäten und Entscheidungen bei der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. www.un.org/womenwatch |
| Beschlüsse: Aktionsplattform und Deklaration Die Deklaration, die 189 Staatschefs - darunter nur sehr wenige Chefinnen - unterzeichneten, können Sie hier im Wortlaut (englisch) nachlesen, ebenso die Beschlüsse zur praktischen Umsetzung in der Aktionsplattform. www.un.org/womenwatch |
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| Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz Die Homepage der Vereinten Nationen informiert in deutscher Sprache und im Volltext über die Resolution 1 der Vierten Weltfrauenkonferenz, die Erklärung von Beijing und die Aktionsplattform [http://www.un.org/Depts/german/conf/beijing/anh_2.html] |
| Frauen-NGO In den Pekinger Prozess haben sich Frauen weltweit massiv eingemischt, indem sie sich in Non-Governmental-Organisationen (Nicht-Regierungsorganisationen) zusammengeschlossen haben. Von dort aus ist es zum Teil gelungen, Forderungen in die offiziellen Verhandlungen einzubringen und durchzusetzen. |
Auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking wurde von 189 Regierungen eine Aktionsplattform verabschiedet. Sie gilt bis heute als Meilenstein der internationalen Verankerung von Frauenrechten. Der umfangreiche Maßnahmenkatalog spricht sich gegen Frauendiskriminierung aus und soll Geschlechtergleichheit in zwölf Handlungsfeldern vorantreiben.

Die Arbeit fängt erst an
"Die eigentliche Arbeit - die Umsetzung von Worten in Taten - beginnt gerade erst“, sagte Gertrude Mongella, Generalsekretärin der Konferenz in ihrem Abschlussbeitrag.
Diese Worte zeugten von Aufbruchstimmung und Euphorie, benannten aber auch eine Hürde. Mit der Aktionsplattform wurde endlich ein normativer Rahmen für Frauenrechte geschaffen, der die Chance gab, Handlungsdruck auf Regierungen auszuüben. Doch nun mussten die Vorgaben umgesetzt werden. Von vorn herein lag hier eine Schwierigkeit: das Dokument bedeutet lediglich eine Selbstverpflichtung der Staaten, völkerrechtlich sind die Regierungen zur Implementierung dieser Vorgaben nicht verpflichtet.
Aktualisiert: 08.04.2005, hbr