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    Workshop am 10. Juli 2001



"Das Grüne Grundsatzprogramm" |  Geschlechterpolitische Perspektiven und feministische Visionen?


VeranstalterFeministisches Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung
Ort: Berlin

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat ein neues Grundsatzprogramm erarbeitet, das für die nächsten 20 Jahre Anregungen und Vorstellungen für die bundesdeutsche Gesellschaft liefern will. 

Zur Erörterung dieses Programms veranstaltete das Feministische Institut einen Workshop. Ziel war, den Programmentwurf (Fassung vom 24.6., erste vorläufige Gesamtfassung) auf geschlechterdemokratische Herausforderungen und feministische Visionen hin zu untersuchen und einen Beitrag zur Bewertung und inhaltlichen Profilierung unter frauen- und geschlechterpolitischen Perspektive zu liefern.

Zu den Themenschwerpunkten waren Expertinnen geladen: 

  • Arbeits- und Sozialpolitik: Prof. Hildegard M. Nickel, Humboldt-Universität
  • Wirtschafts- und Finanzpolitik: Mascha Madörin, Schweizer Makroökonomin und Volkswirtschaftlerin, die NGO-Projekte in der Frage internationaler Schuldenregulierung vertritt
  • Bildungspolitik: Marion Rieken, Frauenbeauftragte und designierte Vizepräsidentin der Universität Oldenburg
  • Ökologie: Dr. Christa Wichterich, Gutachterin und Publizistin, zum Aufbruch ins Ökologische Zeitalter
  • Geschlechtergerechtigkeit: Mechhild Jansen, Sozialwissenschaftlerin und Publizistin

Zusammenfassung der Ergebnisse

  • Alle Referentinnen stellten einhellig und nachdrücklich (bedauernd) fest, dass der Programmentwurf strukturell wie inhaltlich feministische bzw. geschlechterdemokratische Ansätze nicht berücksichtigt. Die gegenwärtige Version berücksichtige lediglich Versatzstücke frauenpolitischer Erkenntnisse in einzelnen Bereichen. Insgesamt bleibe er so sehr hinter den Erkenntnissen und Möglichkeiten zurück, dass grundsätzlich diskutiert wurde, ob und inwieweit sich das “Projekt” Grundsatzprogramm in seiner Zielstellung an den kleinsten “noch vorhandenen” Nennern der Grünen orientiere bzw. überhaupt “nach vorne” treiben möchte.
  • Die Einschätzung, dass gerade die Grünen in besonderem Maße “Frauenpartei” seien und nach wie vor in besonderem Maße von Frauen gewählt werden, wird in dem Textentwurf bislang weder deutlich noch gewürdigt. Damit wird es der Wählerinnenschaft, den frauenpolitischen Wurzeln und den Errungenschaften, für die sich gerade Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt haben, nicht gerecht.
  • Beispiele zur Verdeutlichung: “Feminismus” als Begriff als auch als analytische wie politische Kategorie fehlt völlig, die politische Bedeutung der Geschlechterdifferenz wird nicht berücksichtigt, stattdessen wird harmonisierend häufig von “Mensch” gesprochen. (Ein Blick auf andere Grundsatzdebatten europäischer Grüner zeigt unterschiedliches Vorgehen: die österreichischen Grünen haben den Begriff “feministisch” gar explizit und selbstbewusst in ihren Grundwertekatalog aufgenommen). 
  • Begriffe wie "Anerkennung", "Freiheit", "Demokratie", "Nachhaltigkeit", "Gerechtigkeit", "Wissensgesellschaft" u.a. sind in ihrer spezifischen Bedeutung für die Grünen nicht ausreichend definiert. So entsteht der Eindruck der inkonsistenten Verwendung. 
  • Das Verhältnis von Zivilgesellschaft zu Staat erscheint nicht wirklich geklärt. Welche ordnungspolitische Aufgabe soll der Staat in Zukunft denn (noch) haben? Die Vision einer anderen gewaltfreien Gesellschaft jenseits patriachaler Strukturen bzw. Vorstellungen zur Überwindung dieser Strukturen sind nicht zu erkennen. Beispiel: Das Verständnis von Geschlechtergerechtigkeit. Sie erscheint als hergestellt, wenn Frauen nicht mehr überproportional von Gewalt betroffen sind. Umgekehrt: besteht sie, wenn Männer gleichermaßen vergewaltigt werden? 
  • Auch der spezifische Anteil der Notwendigkeiten der Veränderung seitens der Männer und die politische Unterstützung dieses Paradigmenwechsels ist noch nicht ausreichend herausgearbeitet. 
  • Der Entwurf als offensives Zukunftsprogramm, das die Visionen einer anderen Gesellschaft jenseits von Realpolitik entwickelt, ist bisher unklar.
  • Positiv wird die Aufnahme des Begriffes „Demokratie und Geschlechterverhältnisse“ vermerkt und die Hoffnung unterstrichen, den Entwurf in der weiteren Bearbeitung und Diskussion im Hinblick auf frauen- und geschlechterdemokratische Fragen zu erweitern und mutig „modernisiert“ in die Zukunft zu denken.


Nachtrag

Die Kritik des ersten Entwurfs des Grünen Grundsatzprogramms aus geschlechterdemokratischer und feministischer Sicht, die auf dem Workshop des Feministischen Instituts und später auch durch den Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen geäußert wurde, scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.
In die neue Fassung des Entwurfs, die am 17.1.2002 in Berlin vorgestellt wurde, wurde ein Kapitel „Aufbruch in eine geschlechtergerechte Gesellschaft“ aufgenommen, das Teile der formulierten Kritik berücksichtigt.
Doch auch jetzt sind feministische und geschlechterdemokratische Ansprüche noch nicht zufrieden gestellt , wie die Kommentierung der taz-Journalistin Heide Oestreich in der taz vom 18.1.2002 zeigt. Sie bemängelt, dass in den anderen Kapiteln des Entwurfs "die Geschlechter kaum bis gar nicht“ vorkommen und kritisiert den realpolitischen Trend der Partei, durch den geschlechterpolitische Themen in ein „Frauenkapitel“ abgedrängt und nicht als ein Prüfkriterium für die Ressorts Finanzen, Wirtschaft etc. genutzt würden.

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Aktualisiert: 13.02.2005, hbr