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    Bildungspolitik |  Workshop am 10. Juli 2001 



"Das Grüne Grundsatzprogramm" |  Geschlechterpolitische Perspektiven und feministische Visionen?


Veranstalter: Feministisches Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung
Ort: Berlin

Referentin: Marion Rieken, Frauenbeauftragte und künftige Vizepräsidentin der Universität Oldenburg

Zusammenfassung
Grundlage der Analyse ist das Kapitel „Aufbruch in die Wissensgesellschaft“ . Generell fehlt Rieken ein klares Profil und eine konsistente Vorstellung der Wissensgesellschaft, in der auch ethische und nicht nur funktionelle Aspekte zum Tragen kommen. Sie stellt Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten v.a. bei der Frage von Kooperations- und Kommunikationsmodellen und der Finanzierung fest, etwa im Bereich von Drittmittelfinanzierung und Studiengebühren.

Ausgangspunkt ihrer Kritik an einer frauen- und geschlechterpolitischen Betrachtungsweise der Bildungskonzeption ist, dass das Bildungspotential von Frauen nicht genug anerkannt und ausgeschöpft wird. Denn der Frauenanteil an den Hochschulen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, doch erreichen Frauen trotz ihrer hohen Qualifikation keine Führungspositionen. Der Text wirke insgesamt eher defensiv als geeignet, eine „notwendige“ neue Bildungsoffensive und einen „Aufbruch“ einzuleiten. Riekens Leitfrage: Warum leistet es sich ein Staat, diese Potentiale nicht genügend auszuschöpfen? Sie vermißt generell:

  • den Ansatz des „gender mainstreaming“ für den gesamten Bildungsbereich als Querschnittsaufgabe, der verbunden sein muß mit dem Ansatz der Parteilichkeit für Frauen.
  • die innovativen und zukunftsweisenden Ansätze feministischer und geschlechterdemokratischer Wissenschaften sowie inter- und transdisziplinärer Forschung als Motor für notwendige Umstrukturierungen des Wissenschaftsbetriebs.

Positiv bewertet sie den Ansatz einer Prozeß- und Beteiligungsorientierung in Bezug auf das Bildungssystem, die zu einer größeren Demokratisierung führen kann.

Im einzelnen kritisiert sie, dass die mangelhafte Zugangsgerechtigkeit zur Wissensgesellschaft zwar benannt, aber nicht mit Inhalt und einer Vision gefüllt wird. Als diskriminierend für Frauen weist sie auf den einzigen Passus im Unterkapitel „Information in der Wissensgesellschaft“ hin, der Frauen explizit benennt, aber als defizitäre Wesen, die besonders „motiviert und qualifiziert werden“ müßten in Bezug auf die neuen Informationstechnologien, ohne dass das strukturelle Defizit der Institutionen in Bezug auf Frauen benachteiligende Vermittlungsprozesse problematisiert werden.

Text des Beitrags von Marion Rieken als >>  PDF zum Download


Aktualisiert: 13.02.2005, hbr