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Ökologie | Workshop am 10. Juli 2001 |
"Das Grüne Grundsatzprogramm" | Geschlechterpolitische Perspektiven und feministische Visionen?
Veranstalter: Feministisches Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung
Ort: Berlin
Referentin: Dr. Christa Wichterich, Gutachterin und Publizistin
Zusammenfassung
Grundlage der Analyse ist das Kapitel „Aufbruch ins ökologische Zeitalter”. Generell stellt Wichterich fest: Der gut gewählte normative Rahmen der Gerechtigkeit bleibt “wolkig” und “verkürzt”, da er weder konsistent verwandt noch “in ein Koordinatensystem von Macht” eingespannt ist. Die Verwendung des Begriffs der Nachhaltigkeit ist “gestrig” (dieser Gedanke ist an Brundtland ‘87 orientiert. Seit Rio ‘92 wird Ökologie, Ökonomie und Soziales zusammengedacht).
Insgesamt beinhaltet das Kapitel wenig Einarbeitung internationaler Standards. Die Kategorien Geschlecht und Geschlechterverhältnisse sind in diesem Kapitel nicht mitgedacht. Frauen finden nur in einem einzigen Satz explizit Erwähnung („Die Bekämpfung der Armut und die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch die Emanzipation der Frauen sind die wichtigste Voraussetzung, um eine nachhaltige Entwicklung in den Ländern des Südens in Gang zu bringen.“). Dies drückt ein veraltetes Verständnis von Emanzipation aus.
Grundlage der Ausführungen des Entwurfs ist die Erwerbsökonomie, ohne daß jedoch an die Grundstrukturen der Wirtschaftsweise herangegangen wird; die Sorgeökonomie fehlt, somit ist die Logik der Zugänge von Frauen nicht integriert. Hauptsächlich orientiert sich der Textentwurf auf Institutionenpolitik und Ordnungsrecht; er vernachlässigt die Bedeutung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen. Ökologie wird auf Umweltschutz reduziert; Fragen der Ressourcengerechtigkeit ebenso wie die soziale Dimensionen des Begriffs „Nachhaltigkeit“ fehlen vollständig. Der angewandte Begriff der Gerechtigkeit ist - eng gefaßt - nicht mehr an Fragen der (Um)verteilung und an Rechte und Pflichten gebunden;
Gesellschaftliche Machtverhältnisse wie Fragen der Entscheidungs-, Kontroll-, und Verfügungsmacht sind nicht thematisiert und nicht geschlechtsspezifisch codiert. Der notwendige Wandel von Produktionsbedingungen bleibt ungenannt. Ferner fehlt bei den Ausführungen zu Gentechnik unter anderem die klare Absage an Gen- und Biopiraterie. Internationale Perspektiven der Ökologiepolitik, die nicht mehr allein national zu denken sind, fehlen (z.B. Agenda 21).
Aufgenommen werden sollte die Frage der Kontrolle und Nutzung von Gemeinschaftsgütern als ein in Zukunft zentrales umweltpolitisches Thema, welches von grüner Seite her besetzt werden sollte.
Aus frauenpolitischer Sicht fehlt bzw. sollte ergänzt werden:
- Perspektiven der Mikroökologie und damit zusammenhängend das Alltagsmanagement, das vor allem auf der Arbeit von Frauen beruht; damit einhergehend die Aufwertung von weiblichem Erfahrungswissen und Empowermentstrategien
- Frage des Zugangs zu Umweltberufen bzw. zu Ressourcen und Infrastrukturen für Frauen
- Die Frage der Partizipation von Frauen in Bezug auf Entscheidungs- und Gestaltungsmacht
- Fragen von (Schutz)rechten für Frauen in Bezug auf ökologische Lebensgrundlagen.
Vollständiger Text des Beitrags von Christa Wichterich als >> PDF zum Download
Aktualisiert: 13.02.2005, hbr