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Main Issues » International Politics » Femme Globale » Focal Points » Fundamentalisms and Women's Rights|3 » Workshop 3.4
   

 3

 

Focal point 3

Fundamentalismen and Women's Rights

Workshop 3.4

"Due Diligence - die Verantwortung der Staaten für die Menschenrechte der Frauen. Völkerrechtliche Standards und wie wir sie im Kampf gegen Gewalt an Frauen nutzen können"

Samstag, 10.09.2005, 11.30-13.15 h
Amnesty International, Germany


   | Speakers

Gemäß dem Prinzip der Due Diligence trägt der Staat eine völkerrechtlich begründete Verantwortung, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, solche Straftaten zu untersuchen, die Täter gegebenenfalls zu bestrafen und den Opfern Schutz, Entschädigung und Genugtuung zu gewährleisten. Dies unabhängig davon, ob private oder staatliche Akteure die Tat begangen haben.

Die Rolle des Staates in der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirft aber auch neue Probleme auf. So kann in Frage gestellt werden, wie weit nach patriarchalen Prinzipien funktionierende Staatswesen überhaupt in der Lage sind, Frauen nachhaltig zu schützen. Gewisse Maßnahmen, etwa die Verfolgung von häuslicher Gewalt oder das Verbot kulturell begründeter diskriminierender Praktiken gegen den Willen der betroffenen Frauen, werfen Fragen nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen auf.

Die Anerkennung einer solchen Verantwortung gegenüber Menschenrechtsverletzungen an Frauen, auch wenn sie von Privaten ausgehen, wurde namentlich von der internationalen Frauenbewegung in langen Jahren zäh erkämpft. Inzwischen wird sie von der Staatengemeinschaft kaum mehr bestritten, und in vielen Staaten auch zunehmend ernst genommen. In zahlreichen (Industrie-)Ländern sind im Rahmen von Gewaltschutzprogrammen und Interventionsprojekten gesetzliche und praktische Maßnahmen vor allem gegen häusliche Gewalt eingeleitet worden. In anderen Bereichen – etwa der Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten oder des Frauenhandels –sind Bemühungen um eine Verbesserung der Gesetzeslage auf trans- und internationaler Ebene im Gang.

Immer mehr AkteurInnen, die sich für die Menschenrechte von Frauen einsetzen, appellieren an diese Verantwortung der Staaten, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen.

Themen und Fragestellungen

Im ersten Teil des Workshops wird das Prinzip der Due Diligence bezüglich Gewalt gegen Frauen zunächst unter dem Aspekt der geltenden internationalen Standards in verschiedenen Bereichen beleuchtet. Daran schließt sich folgende Fragestellung an:

  • Was sagen internationale Menschenrechtsverträge zur Verantwortung der Staaten für die Menschenrechte der Frauen?
  • An welche völkerrechtlichen Standards müssen sich Staaten heute halten, und wie können wir sie im Kampf gegen Gewalt an Frauen nutzen?
  • Mit welchen Widersprüchen sind wir im Kontext von Globalisierung, Individualisierung und Fundamentalismen konfrontiert, wenn wir Staaten als AkteurInnen im Kampf gegen Gewalt an Frauen anrufen?

Ziele des Workshops

Der Workshop soll als Informationsforum zum Völkerrechtskonzept der Due Diligence dienen und die interdisziplinäre Debatte zum Thema im Zusammenhang mit gegen Frauen lancieren. Er soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine kritische Reflexion über die heutigen Strategien der Gewaltbekämpfung in verschiedenen Bereichen ermöglichen. 

   | Contact

Susanne Jesih, amnesty international, E-Mail sjesih@amnesty.de

 

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Aktualisiert: 12.08.2005, hbr