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 7

Focal point 7

Living Globality

Workshop 7.3

"Lebensperspektiven von Opfern des Menschenhandels stärken"

Vera-Beratungsstelle für vom Menschenhandel betroffene FrauenSaturday, 10.09.2005, 11.30 am-1.15 pm
AWO LV Sachsen-Anhalt e.V., Beratungsstelle Vera, Germany


   | Speaker


I. Menschenhandel


Bis Ende der achtziger Jahre waren es überwiegend Frauen aus den Entwicklungsländern, die Opfer vom Menschenhandel wurden. Mit der Öffnung des „Eisernen Vorhangs“ wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit einer neuen Dimension von Menschenhandel konfrontiert. Der Zusammenbruch sozialpolitischer Strukturen in Osteuropa hat in vielen osteuropäischen Ländern zu bitterer Armut und Krisen geführt. Meist sind junge Frauen in ihren Herkunftsländern von der Armut und von der Chancenlosigkeit auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt betroffen.

Viele der Frauen sind bereit zu migrieren, um das notwendige Geld für die Ausbildung, für ihre Familien oder für ein besseres Leben zu verdienen. Selbst wenn sie eine ausreichende Qualifikation vorweisen können, haben sie in den Aufnahmeländern als "Illegale" keine Chance auf den "Ersten Arbeitsmarkt". Sie kommen als "Heiratsmigrantinnen", Haushaltshilfen, Tänzerinnen oder Prostituierte nach Deutschland.
Die reduzierten Möglichkeiten der legalen Einreise zwecks Arbeitsaufnahme sowie die ungeschützten Verhältnisse, in denen die Frauen ihrer Arbeit nachgehen, schaffen den Raum, in dem HändlerInnen und VermittlerInnen Profite mit den Arbeitsmigrantinnen machen. Der rechtlich ungeschützte Raum, in dem sie sich bewegen, schafft erst die Bedingungen für die Abhängigkeit, Zwang und Missbrauch. Diese Abhängigkeit beginnt im Herkunftsland, weil sie, um die Vermittlung und Reise finanzieren zu können, Schulden und/oder Kredite aufnehmen. In dem sog. Zielland sind sie dann auf Grund eines unklaren bis illegalen Aufenthaltsstatus der Willkür der Arbeitgeber, Bordellbetreiber, Zuhälter ausgeliefert.
Nur, welche bessere Alternative bleibt den von Menschenhandel Betroffenen wirklich?

Durch ihren Status, durch die Ausübung von Prostitution/illegaler Ausübung einer Beschäftigung, verstoßen sie gegen das Ausländerrecht und werden dadurch von der Polizei als Täterinnen angesehen und abgeschoben. Viele Frauen halten die Abschiebung trotz ihrer Situation für eine noch schlimmere Perspektive, denn wenn sie abgeschoben werden, kehren sie mit leeren Händen nach Hause zurück, ohne Geld, mit Schulden, des Traums von einem besseren Leben beraubt und in der Erkenntnis, dass für sie kein Entkommen aus dem Zugriff der HändlerInnen besteht.
Eine Razzia als Ausweg aus der prekären Situation?

Wenn bei Polizeikontrollen  Migrantinnen angetroffen werden, sind die Frauen meist nicht in der Lage, ihre Situation zum Ausdruck zu bringen. Angst vor Festnahmen und Ausweisungen, wie auch vor Racheakten der TäterInnen spielen hierbei eine große Rolle. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Polizei in den Herkunftsländern besteht auch Misstrauen gegenüber den ErmittlerInnen.

II. Und was ist, wenn sie sich bei der Polizei stellen und/oder für eine Aussage entscheiden?

Die Aussagen der Opferzeuginnen sind in den meisten Fällen die einzigen Beweismittel für die Straftat Menschenhandel und für die Verurteilung der TäterInnen. Doch leider entscheiden sich die Betroffenen nur selten zu einer Aussage gegen die Händler/Zuhälter. Aus Angst, aus Scham, aus dem Gefühl der Ausweglosigkeit  ihrer Situation und Unsicherheiten gegenüber der Polizei schweigen die Frauen. Viele von ihnen haben auch Angst, dass ihre Verwandten zu Hause von ihrer Prostituierung erfahren könnten und sie dann verstoßen. Ein weiterer aussagehemmender Faktor ist, dass sie vor Gericht mit den HändlerInnen/ZuhälterInnen erneut konfrontiert werden.

Die verhältnismäßig kleine Anzahl der Frauen, die bereit sind, gegen die Täter eine Aussage zu machen, bekommt eine Duldung, die die Ausreiseverpflichtung zeitweise außer Kraft setzt. Ist die Frau bereit als Zeugin in der Hauptverhandlung auszusagen, bleibt die Duldung bis zur Beendigung der Prozessaussage bestehen. In dieser Zeit werden sie im Rahmen des Opferschutzes anonym untergebracht. Sie haben Anspruch auf die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dazu gehören finanzielle Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, Geldleistungen für Kinder im eigenen Haushalt. Gemäß § 4 AsylbLG stehen ihnen Leistungen bei akuter Erkrankung, Schwangerschaft und Geburt zu, jedoch keine weiterreichende ärztliche Betreuung (z.B. Traumatherapie). 
Den Frauen werden nach Möglichkeit Deutschkurse in der Zeit des Aufenthalts angeboten. Die Kenntnisse der deutschen Sprache führen zur Schaffung neuer Kontakte in einem für die Frauen fremden Land und tragen zur Stabilisierung der Opferzeugin entschieden bei.
Bis vor kurzem hatten Opfer vom Menschenhandel nach einem Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 29.05.2001 die Möglichkeit auf  Erhalt einer Arbeitserlaubnis. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wurde dies leider den Opfern entzogen. Sie haben auch kein Recht auf einen Ausbildungsplatz in Deutschland, so lange sie nur „geduldet“ sind.

Nach Möglichkeit werden die Opferzeuginnen an Rechtsanwälte vermittelt. Eine anwaltliche Beratung/Vertretung soll den Klientinnen das Gefühl geben, dass sie nicht rechtlos gegenüber den Tätern stehen, sondern gerade als Opfer Rechte haben. Bei Bedarf werden die Klientinnen an Psychologinnen vermittelt. Leider fehlen gerade für diese Hilfeleistung nicht nur das Geld, sondern auch geeignete – muttersprachliche Therapeuten, so dass in manchen Fällen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Vera im therapeutischen Prozess als Dolmetscherinnen fungieren.

III. Die Situation der Opferzeuginnen in Deutschland ist nicht zufriedenstellend.

Opferzeuginnen leben in ständiger Unsicherheit und Angst, was ihr Aufenthalt bis zur Beendigung des Prozesses anbelangt. Manche haben Angst nach Hause zurückzukehren, denn dort könnten sie wieder in die Fänge der Mittäter vor Ort geraten. Die Schulden bleiben offen, die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen bleibt, das Risiko, vor Ort könnte jemand von der Tätigkeit als Prostituierte erfahren, ist vorhanden. Zudem ist es meistens eine Rückkehr in die gleichen Bedingungen, aus denen die Frau zu entfliehen versuchte. Jetzt kehrt sie zurück, beraubt der Hoffung und eines Traums vom besseren Leben. Die Möglichkeiten, die ihr hier angeboten werden können, sind sehr eingeschränkt: Eine Bedenkzeit, in der sich die Opfer erholen und dem Einfluss der Täter entziehen, um eine fundierte Entscheidung über Kooperationsbereitschaft mit den Behörden zu treffen. Der Aufenthalt im Moment durch Ausstellung einer Duldung geregelt, erzeugt eher Verunsicherung und Angst bei den Opfern, wirkt oft sogar kontraproduktiv auf eine Stabilisierung der Opferzeugin und versperrt den Zugang zu Stabilisierungsmaßnahmen wie Arbeitsaufnahme oder Aufnahme einer Ausbildung, Zugang zu bestehenden Programmen oder Maßnahmen zur Resozialisierung und Qualifizierung nicht zuletzt im Hinblick auf eine Rückkehr ins Heimatland.

Fazit

Sowohl die Regelung des Aufenthaltes, die momentane Finanzierungssituation der Opferzeuginnen während ihres Aufenthaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie das Verwehren von anderweitigen Möglichkeiten und Leistungen sind nicht geeignet, eine Stabilisierung der Betroffenen zu gewährleisten und den einschlägigen EU- Richtlinien gerecht zu werden. Entsprechende Änderungen zur Verbesserung der Leistungsansprüche sind in Deutschland dringend erforderlich.

IV. Zur Diskussion im Workshop könnten folgende Fragen stehen:

  1. Welche Verbesserungsvorschläge für die Situation der Opferzeuginnen sind möglich? 
  2. Ist eine Aufnahme der Menschenhandelsopfer in den Personenkreis der Anspruchberechtigten nach dem BSHG eine Lösung des Problems?  
  3. Wieso sperrt sich die Politik gegen das italienische oder belgische Modell, nach denen der Opferzeugin nach den gemachten Aussagen eine Aufnahme in das Integrationsprogramm angeboten wird? 
  4. Nicht alle Opferzeuginnen äußern den Wunsch, in Deutschland zu bleiben. Für diejenigen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, müsste auch die Möglichkeit gegeben werden, an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland oder teilweise in dem Herkunftsland teilzunehmen, allein aus dem Grund der Prävention, um einem Rückfall in die Rolle des Opfer vorzubeugen. 
  5. Wäre eine zentrale und einheitliche Regelung der Situation und der Opfer vom Menschenhandel sowie eine Koordinierungsstelle auf der Ebene des Bundes eine bessere Alternative, zu der jetzigen Entscheidungskompetenz der Länder und der Kommunen über Regelungen zum Aufenthalt und zu Leistungsansprüchen der Betroffenen? 
  6. Wäre eine zentrale Stelle auf Länderebene für Aufenthalts- und Leistungsfragen gegenüber kommunaler Verantwortlichkeit geeigneter, um den Belangen der Opfer gerecht zu werden?
  7. Und last but not least: Werden die Opferberatungsstellen in Deutschland ausreichend finanziert, um eine qualitativ gute Betreuung der Klientinnen zu sichern? Die Praxis zeigt, dass erfolgreiche Strafverfolgung wesentlich von entsprechender Unterstützung und Stabilisierung der Opferzeuginnen abhängt, denn nur stabilisierte Zeuginnen können in belastenden Situationen in der Hauptverhandlung für eine
    Verurteilung ausreichende Aussagen machen.  

   | Publications of VERA

  • Dokumentation der Fachtagung „Handel mit Frauen. Perspektiven der Bekämpfung und Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.“ (2002)
  • Dokumentation der Fachtagung: „Frauenmigration. Zwischen Gewalt, Ausbeutung und Willen zur Selbstbestimmung.“ (2004)
  • Broschüre: „Fünf Jahre Vera, Beratungsstelle für Frauen, die vom Menschenhandel betroffen sind“ (2005)

   | Contact

Beratungsstelle Vera, für Frauen, die vom Menschenhandel betroffen sind
Träger:AWO LV S-A e.V., Postfach 3555, 39010 Magdeburg
Tel: 0391/4015370, Fax: 0391/4015371, Homepage http://www.awo-lsa.de/, E-Mail: vera@AWO-LSA.de


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Aktualisiert: 12.08.2005, hbr